Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.     Für alle Lieferungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, Entgegengesetze,

auch gedruckte Bedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schrift-

lichen Genehmigung. Unsere Angebote sind freibleibend.

 

2.     Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei wir keine Verbindlichkeit auf den billigsten Versand übernehmen. Teillieferungen und Rückstandslieferungen sind zulässig. Wir behalten uns jedoch vor, die Lieferung hinauszuschieben, bzw. abzulehnen. Lieferungen an uns nicht näher bekannte Besteller werden gegen Nachnahme ausgeliefert. Versandbedingungen nach Vereinbarung.

Zur Berechnung gelangt unser am Tag der Lieferung gültige Katalogpreis. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Bei ausdrücklich gewünschter Express-Lieferung gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dlg., auch in der Person unserer Lieferanten, entbinden für die Dauer und in dem Umfang der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Sollte die Behinderung mehr als einen Monat dauern, so sind die Partner berechtigt, bezüglich des noch nicht ausgeführten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Lieferungsverzug ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf

einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Erhöhen sich die Preise der Waren die wir beziehen, oder erhöhen sich die Löhne während der Ausführung des Auftrags, so sind wir berechtigt, entweder einen entsprechenden Preisaufschlag durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn

von Behörden besondere Abgaben erhoben oder andere Vorschriften erlassen werden.

 

3.     Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb sechs Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer uns gegenüber schriftlich erfolgen.

Nach begonnener Bearbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.

Kleine handelsübliche oder technisch vertretbare Abweichungen der Qualität und Abmessungen sowie Verpackungsänderungen

dürfen nicht beanstandet werden. Im Fall berechtigter Beanstandungen behalten wir uns vor, nach unserer Wahl unverzüglich

Ersatz zu liefern und oder die Mängel zu beseitigen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Schäden, die an anderen Gegenständen auf Grund des Einbaus der von uns gelieferten Materialien entstehen.

Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Warenrücklieferung jeglicher Art bedürfen ausdrücklich unserer Zustimmung und sind grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

4.     Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, sind alle Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto Kasse

zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto, bei Bankeinzug 3% Skonto. Auslandslieferungen erfolgen generell nur “Kasse gegen Dokument“. Alle Zahlungsziele sind vom Datum der Rechnungsstellung an uns zu berechnen. Zahlungen werden stets vorab zur Begleichung entstandener Kosten und Verzugszinsen verwendet, im Übrigen auf die alten Schuldposten verrechnet. Bei vertragswidriger Zahlung werden ohne vorherige Mahnung vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von privatbanküblichen Kreditkosten berechnet. Außergerichtliche Mahnkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, die Differenzen nachzuberechnen, um welche die Preise am Tage des Zahlungseingangs höher liegen.

Diskontspesen, Wechselspesen und Verzugszinsen sind sofort zu zahlen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückhaltung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Bis zu vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

Überschreitet der Verkäufer das Zahlungsziel oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, für die sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware zu verlangen. Außerdem wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig.

 

5.     Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung ist nur standhaft, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

6.     Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Käufer aus jeglichem Rechtsgrund zustehenden Forderungen das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor. Für den Fall der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehalts-ware tritt uns unser Käufer (Kunde) zur Sicherung unserer Ansprüche die ihm bei dem oder der Dritten aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Rechte an uns ab, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.

 

7.   Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht.

 

8.     Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche,  einschließlich solcher aus Wechselforderungen, gilt jeweils die Anschrift des Absenders der Rechnung.

 

9.     Die Ungültigkeit von Teilen dieser Lieferungsbedingungen hat auf die Gültigkeit der anderen Teile keinen Einfluss.

 

10.   Verweigert der Kunde eine avisierte Nachnahmesendung oder eine normal ausgelieferte Lieferung, so gehen alle Kosten zu Lasten

des Verweigerers.


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