Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Für
alle Lieferungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten ausschließlich die
nachstehenden Bedingungen, Entgegengesetze,
auch gedruckte
Bedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit
unserer ausdrücklichen schrift-
lichen
Genehmigung. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Der
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei wir keine
Verbindlichkeit auf den billigsten Versand übernehmen. Teillieferungen und
Rückstandslieferungen sind zulässig. Wir behalten uns jedoch vor, die Lieferung
hinauszuschieben, bzw. abzulehnen. Lieferungen an uns nicht näher bekannte
Besteller werden gegen Nachnahme ausgeliefert. Versandbedingungen nach Vereinbarung.
Zur
Berechnung gelangt unser am Tag der Lieferung gültige Katalogpreis. Die
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Bei ausdrücklich gewünschter Express-Lieferung gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dlg., auch in der Person unserer Lieferanten, entbinden für die Dauer und in dem Umfang der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Sollte die Behinderung mehr als einen Monat dauern, so sind die Partner berechtigt, bezüglich des noch nicht ausgeführten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche
sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Lieferungsverzug ist der Käufer
berechtigt, nach Ablauf
einer von ihm zu
setzenden Nachfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Erhöhen sich die Preise der Waren
die wir beziehen, oder erhöhen sich die Löhne während der Ausführung des
Auftrags, so sind wir berechtigt, entweder einen entsprechenden Preisaufschlag
durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn
von Behörden
besondere Abgaben erhoben oder andere Vorschriften erlassen werden.
3. Beanstandungen
sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie
spätestens innerhalb sechs Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer uns
gegenüber schriftlich erfolgen.
Nach
begonnener Bearbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung
ausgeschlossen.
Kleine
handelsübliche oder technisch vertretbare Abweichungen der Qualität und
Abmessungen sowie Verpackungsänderungen
dürfen nicht
beanstandet werden. Im Fall berechtigter Beanstandungen behalten wir uns vor,
nach unserer Wahl unverzüglich
Ersatz zu liefern
und oder die Mängel zu beseitigen. Weitere Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Schäden, die
an anderen Gegenständen auf Grund des Einbaus der von uns gelieferten
Materialien entstehen.
Bei versteckten
Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Warenrücklieferung jeglicher Art
bedürfen ausdrücklich unserer Zustimmung und sind grundsätzlich frei Haus zu
erfolgen. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
4. Wenn
keine besondere Vereinbarung getroffen wird, sind alle Zahlungen innerhalb 30
Tagen nach Rechnungsstellung netto Kasse
zu leisten. Bei
Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto, bei Bankeinzug 3%
Skonto. Auslandslieferungen erfolgen generell nur “Kasse gegen Dokument“. Alle
Zahlungsziele sind vom Datum der Rechnungsstellung an uns zu berechnen.
Zahlungen werden stets vorab zur Begleichung entstandener Kosten und
Verzugszinsen verwendet, im Übrigen auf die alten Schuldposten verrechnet. Bei
vertragswidriger Zahlung werden ohne vorherige Mahnung vom Fälligkeitstag an
Zinsen in Höhe von privatbanküblichen Kreditkosten berechnet. Außergerichtliche
Mahnkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Zahlung sind
wir berechtigt, die Differenzen nachzuberechnen, um welche die Preise am Tage
des Zahlungseingangs höher liegen.
Diskontspesen,
Wechselspesen und Verzugszinsen sind sofort zu zahlen. Einziehungs- und
Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorzeigung,
Protestierung, Benachrichtigung und Zurückhaltung eines Wechsels bei
Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Bis zu vollständigen Zahlung
fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner
weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
Überschreitet der
Verkäufer das Zahlungsziel oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine
wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, für die sämtlichen
noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung
vor Ablieferung der Ware zu verlangen. Außerdem wird unser gesamtes Guthaben
sofort fällig.
5. Die
Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung ist nur standhaft, wenn die
Gegenansprüche des Kunden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
6. Wir
behalten uns bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Käufer aus
jeglichem Rechtsgrund zustehenden Forderungen das Eigentum an allen von uns
gelieferten Waren vor. Für den Fall der Weiterveräußerung oder
Weiterverarbeitung der Vorbehalts-ware tritt uns unser Käufer (Kunde) zur
Sicherung unserer Ansprüche die ihm bei dem oder der Dritten aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Rechte an uns ab, ohne
dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.
7. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche
Recht.
8. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche, einschließlich solcher aus
Wechselforderungen, gilt jeweils die Anschrift des Absenders der Rechnung.
9. Die
Ungültigkeit von Teilen dieser Lieferungsbedingungen hat auf die Gültigkeit der
anderen Teile keinen Einfluss.
10. Verweigert
der Kunde eine avisierte Nachnahmesendung oder eine normal ausgelieferte
Lieferung, so gehen alle Kosten zu Lasten
des
Verweigerers.